Man muss nicht gleich heiraten, wenn man zusammenleben möchte. Bei der Einkommensteuer bringt die Ehe auch keine besonderen Vorteile, wenn beide Partner in etwa gleich verdienen.
Einen massiven Unterschied gibt es aber bei der Erbschaftsteuer: Paare in „wilder Ehe“ haben nur 20.000 Euro Freibetrag, Ehegatten hingegen 500.000 Euro und außerdem einen günstigeren Steuersatz.
Und so wirkt sich das aus:
Beispiel 1: Herr X stirbt. Seine Freundin erbt eine Million Euro. Die Erbschaftsteuer beträgt 294.000 Euro.
Beispiel 2: Herr Y stirbt. Seine Ehefrau erbt eine Million Euro. Die Erbschaftsteuer beträgt 75.000 Euro.