Grunderwerbsteuer-Hammer für Personengesellschaften erst mal verschoben auf 2025

Bisher kostet die Einbringung von Immobilien in eine Personengesellschaft keine Grunderwerbsteuer, wenn die Beteiligungsverhältnisse an Immobilie und Gesellschaft gleich sind. (§5 GrEStG)

Diese Befreiung drohte ab 1.1.2024 wegzufallen.

Der Bundestag hat aber nun am 17. November 2023 gottlob beschlossen, dass das erst mal auf 2025 verschoben wird.

Konkret hat der Bundestag am Freitag, 17.11.2023 das Wachstumschancengesetz in der durch den Finanzausschuss des Bundestags am 15.11.2023 geänderten Fassung verabschiedet.

Der Bundesrat wird sich mit dem Wachstumschancengesetz voraussichtlich am 15.12.2023 befassen. Ob er diesem zustimmt, bleibt abzuwarten. Ich halte das aber für wahrscheinlich.

Fazit: Wer vorhat, eine Familienpersonengesellschaft zu gründen und in diese Immobilien einzubringen sollte noch 2024 handeln. Es ist zu befürchten, dass die Einbringung von Grundvermögen ab 2025 Grunderwerbssteuer kosten wird.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching