Grundstücke bei einer GmbH & Co. KG

Sie haben eine GmbH & Co. KG und wollen dieser ein Grundstück überlassen? Dann wird ihre Immobilie zu so genanntem Sonderbetriebsvermögen und sie sollten einige steuerliche Fallstricke beachten, insbesondere was die Umsatzsteuer und die Planung der Unternehmensnachfolge angeht.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching