Grundstücks-Enteignung löst keine Steuerzahlung aus

Wenn Sie eine private Immobilie innerhalb von zehn Jahren kaufen und wieder verkaufen, müssen Sie den Gewinn versteuern. Wenn Sie aber enteignet werden, trifft das nicht zu. Auch dann nicht, wenn Sie bei der Enteignung mehr bekommen, als Sie ein paar Jahre vorher bezahlt haben.

Das Urteil: Eine Enteignung ist kein privates Veräußerungsgeschäft. (BFH, 23.07.19,
IX R 28/18, DStR 19, 2023)

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