Haben Ihre Minijobber in der Saison die 450-Euro-Grenze gerissen?

Urlaub für die einen bedeutet oft Mehrarbeit für die anderen. Wenn Ihre Minijobber mehr als geplant gearbeitet haben, muss Ihr Lohnbüro nun die richtigen Schlussfolgerungen daraus ziehen.

Variante Eins – 5.400-Euro-Grenze im Jahr 2015 nicht überschritten: Sabine arbeitet seit Januar 2015 für 200 Euro im Monat als Bedienung in einem Gasthaus. Mai, Juni und Juli war schönes Wetter und sie verdiente jeweils 800 Euro – als Minijobberin! Im August kommt Sabine sogar auf 1.300 Euro. Ergebnis: Der zulässige Jahreswert von 5.400 Euro im gesamten Jahr 2015 wird dennoch nicht überschritten, die Monate mit mehr als 450 Euro sind daher unschädlich.

Variante zwei – 5.400-Euro-Grenze im Jahr 2015 überschritten: Heinz jobbt in einer Urlaubsgegend in einem Getränkemarkt für 450 Euro monatlich. Im August wird ein Kollege krank und Heinz muss auch für ihn mitarbeiten und bekommt im August 1.200 Euro. Die 5.400-Euro-Grenze ist 2015 zwar überschritten, aber da die Überschreitung aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (Erkrankung des Kollegen) eintrat, ist das unschädlich. Anders wäre es, wenn Heinz deswegen mehr arbeiten muss, weil im August besonders viele Urlauber in dieser Gegend sind und sehr viel los ist in dem Getränkemarkt. Das wäre nicht „unvorhersehbar“, und damit wäre die Minijobgrenze gesprengt.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching