Häufig gestellte Steuerfragen rund um den Fahrzeugwechsel

Muss man den kompletten Veräußerungserlös des alten Autos ver­steu­ern? Ja, prinzipiell schon. Dagegen rechnen kann man allerdings den Restbuchwert des Autos, sofern noch einer vorhanden ist. Das ist der bisher noch nicht abgeschriebene Teil des Kaufpreises.
Auto billig aus der GmbH herauskaufen und dann privat weiterverkau­fen? Wenn das Finanzamt das erfährt, bringt Ihnen das nichts (außer Ärger). Seit 2010 muss man zwar einen Gewinn aus dem Verkauf von „privaten Gegenständen des täglichen Gebrauchs“ nicht mehr versteuern. Aber der Betriebsprüfer wird stattdessen eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ ansetzen, wenn er feststellt, dass Ihnen die GmbH das Auto zu billig verkauft hat und Sie das Auto anschließend teurer weiterverkauft haben.
Hohe Rabatte oder hoher Inzahlungnahmepreis – was ist besser? Ein schlechter Inzahlungnahmepreis und ein höherer Rabatt sind besser, denn der Inzahlungnahmepreis wirkt sich sofort aus. Die reduzierten Abschreibungen wegen des hohen Rabattes wirken nur verteilt über sechs Jahre.

Wie lange ist die Abschreibungsdauer für ein Auto? Für einen Neuwagen sechs Jahre, für den Gebrauchten kürzer. Man muss aber beim Gebrauchten die Restnutzungsdauer schätzen. Man kann nicht einfach sagen: „Abschreibungsdauer = sechs Jahre minus Alter“. Sonst wäre ja jetzt ein Auto Baujahr 2014 sofort voll absetzbar, selbst wenn es 50.000 Euro kostet.

Können Sie eine Leasing-Sonderzahlung sofort absetzen? Nein, dafür muss ein Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden, der auf die Laufzeit des Leasingvertrags verteilt wird.

Gibt es beim Leasing spezielle steuerliche Tricks? Es gab früher einmal einen beliebten Trick: Man vereinbarte viel zu hohe Leasingraten und kaufte bei Leasingende das Auto für einen Euro privat. Das funktioniert aber schon seit einigen Jahren nicht mehr. (BFH, 26.11.14, X R 20/12, DStR 15, 340)

Worauf sollten Sie beim Leasingvertrag achten? Wählen Sie immer nur Kilometerabrechnung, niemals Restwertabrechnung. Und akzeptieren Sie kein Andienungsrecht des Leasinggebers. Der Leasingvertrag sollte eine sogenannte GAP-Klausel enthalten, wonach der Leasinggeber bei Diebstahl oder Totalschaden auf den Unterschied zwischen Restbuchwert und Verkehrswert verzichtet.

Nachzahlungen beim Leasingsende mit oder ohne Mehrwert­steuer? Schadensersatz für Schäden am Auto sind mehrwertsteuerfrei, Nachzahlungen wegen Überschreitens der vereinbarten Kilometer mehrwertsteuerpflichtig.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching