Häufige Fragen rund um Kurzarbeit

Deutschland wird von vielen Ländern um die Regelungen zur Kurzarbeit beneidet. Dennoch führt Kurzarbeitergeld dazu, dass der Mitarbeiter bei „Kurzarbeit null“ – das heißt, der Arbeitsausfall beträgt 100 Prozent, die Arbeit wird also für eine vorübergehende Zeit vollständig eingestellt – bis zu 40 Prozent von seinem Nettoeinkommen verliert.

Beispiel: Jemand verdient 1.500 Euro netto und hat keine Kinder. Es wird nun „Kurzarbeit null” angeordnet. Derjenige bekommt dann statt 1.500 Euro nur noch 900 Euro netto als Gehalt. Das bringt viele Menschen in Existenznot.

Muss der Arbeitnehmer der Kurzarbeit zustimmen? Wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, muss er das nicht. Sie brauchen seine Zustimmung. Ein Arbeitnehmer, der nicht zustimmt, setzt sich natürlich einem Kündigungsrisiko aus. Aber wenn derjenige schon lange bei Ihnen ist, dann gelten unter Umständen sehr lange Kündigungsfristen von bis zu sieben Monaten. (§ 622 BGB)

Können Sie von heute auf morgen Kurzarbeit anordnen? Herrschende Meinung ist, dass Sie normalerweise eine dreiwöchige Ankündigungsfrist beachten sollen. Unterschreibt aber der Mitarbeiter, dass er schon ab morgen damit einverstanden ist, sind Sie auf der sicheren Seite.

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