Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit ist derzeit ein wichtiges Instrument, um Entlassungen zu vermeiden. Die Antworten auf häufige Fragen dazu:
Können wir das Gehalt aufstocken, damit unsere Mitarbeiter auf netto 100 Pro­zent kommen? Ja das ist möglich, und sogar bis zu 80 Prozent sozialversicherungs- und seit neuestem auch steuerfrei. (§ 3 Nr. 28a EStG neu)
Müssen wir alle gleich behandeln? Verschiedene Betriebsteile können Sie durchaus unterschiedlich behandeln je nach Auftragslage. Aber innerhalb eines Betriebsteils ist eine unterschiedliche Behandlung wohl nicht zu­lässig.
Was ist, wenn jemand besonders gut verdient? Wer mehr als 6.900/6.450 Euro (West/Ost) verdient, muss eine deutliche höhere Gehaltskürzung hinnehmen. Denn Kurzarbeitergeld gibt es maximal auf Basis der Beitrags­be­messungs­grenze von 6.900/6.450 Euro.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching