Kurzarbeit ist derzeit ein wichtiges Instrument, um Entlassungen zu vermeiden. Die Antworten auf häufige Fragen dazu:
Können wir das Gehalt aufstocken, damit unsere Mitarbeiter auf netto 100 Prozent kommen? Ja das ist möglich, und sogar bis zu 80 Prozent sozialversicherungs- und seit neuestem auch steuerfrei. (§ 3 Nr. 28a EStG neu)
Müssen wir alle gleich behandeln? Verschiedene Betriebsteile können Sie durchaus unterschiedlich behandeln je nach Auftragslage. Aber innerhalb eines Betriebsteils ist eine unterschiedliche Behandlung wohl nicht zulässig.
Was ist, wenn jemand besonders gut verdient? Wer mehr als 6.900/6.450 Euro (West/Ost) verdient, muss eine deutliche höhere Gehaltskürzung hinnehmen. Denn Kurzarbeitergeld gibt es maximal auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze von 6.900/6.450 Euro.