Haftungsfallen bei Minijobbern: So sichern Sie sich ab

Minijobs sind nur dann sozialversicherungsfrei, wenn der Arbeitnehmer maximal 450 Euro im Monat verdient. Dabei wird das Einkommen aus allen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zusammengerechnet.

Passen Sie auf: Falls bei Ihnen jemand zu arbeiten anfängt, der schon einen anderen Minijob hat und Ihnen dies verschweigt, haften Sie trotzdem für die entstehenden Sozialabgaben. Das Gleiche gilt, falls jemand am Anfang ausschließlich bei Ihnen arbeitet und deshalb zunächst richtigerweise als versicherungsfreier Minijobber geführt wurde, dann aber noch einen anderen Minijob annimmt.

Sichern Sie sich daher ab: Sie sollten im Arbeitsvertrag regeln, dass Ihr Arbeitnehmer verpflichtet ist, Sie zu informieren, und dass er gegebenenfalls für den Schaden haftet. Ob Sie diesen Schadensersatzanspruch durchsetzen können, steht zwar auf einem anderen Blatt, aber vorsätzliche Schummler dürfte die Furcht vor einer Schadensersatzpflicht abschrecken.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching