Hausbesitzer müssen bis Oktober Grundsteuererklärung abgeben

Bereits 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die alte Bewertung von Immobilien grundgesetzwidrig ist. Warum? Es gab manche Immobilien mit gleichem Verkehrswert, deren Einheitswert aber zum Teil um Faktor fünf voneinander abgewichen ist. Das musste der Gesetzgeber beseitigen. Die alte Grundsteuer darf noch bis längstens 2024 festgesetzt werden.

Das müssen alle Immobilienbesitzer in Deutschland daher tun: Nun sind sämtliche Immobilienbesitzer bei uns aufgefordert, von Juli bis Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung einzureichen.

Wie können Sie die Erklärung einreichen? Zum einen können Sie sich an Ihren Steuerberater wenden. Die Finanzverwaltung will auch selbst eine Software über das Steuerportal Elster bereitstellen. Außerdem gibt es diverse private Angebote, wie z. B. Fino (von einer Tochtergesellschaft der DATEV), taxy.io und einige andere.

Welche Unterlagen sollten Sie jetzt schon einmal heraussuchen? Z. B. den letzten Einheitswertbescheid, den letzten Grundsteuerbescheid und Grundbuchauszüge. Das brauchen Sie in allen Bundesländern.

Sechs verschiedene Systeme: Ansonsten ist es je nach Bundesland unterschiedlich, weil es nun sechs verschiedene Grundsteuermodelle geben wird. In Bayern wird es am einfachsten sein, da ist nur die Fläche von Bedeutung. In Niedersachsen soll aber beispielsweise auch die Lage (gut oder schlecht) mit hineinspielen.

Scherz am Rande: Sie als Grundbesitzer haben vier Monate Zeit – nämlich von Juli bis Oktober 2022 -, diese Erklärung abzugeben. Anschließend hat die Finanzverwaltung über zwei Jahre Zeit, das zu verarbeiten, nämlich von November 2022 bis Dezember 2024.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching