Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es 20 Prozent Steuerrabatt. Zum Teil bezahlt man diese aber nicht direkt selbst, sondern indirekt über die Wohngeldabrechnung der selbstgenutzten Wohnung. Manche Hausverwaltungen sind ein wenig langsam und erstellen die Nebenkostenabrechnung erst sehr spät.
Können Sie das dann noch nachreichen und den Steuerbescheid nachträglich noch ändern lassen?
Das Finanzamt sagte einem Wohnungsmieter: „Nein, du hast die Einspruchsfrist verpasst, keine Änderung mehr möglich, Pech gehabt!“.
Ein Finanzgericht urteilte aber: Wenn man von diesen Ausgaben der Eigentümergemeinschaft erst verspätet erfährt, kann man das auch nachmelden. Und das auch, wenn der Steuerbescheid längst da und die Einspruchsfrist schon verstrichen ist. (FG Köln, 24.08.16, 11 K 1319/16)
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Martinsried