Haustür im privaten Eigenheim: Wie viel kann man absetzen?

Ein Hausbesitzer ließ sich für sein Privathaus vom Schreiner eine neue Haus­türe montieren. Die gesamte Arbeitsleistung des Schreiners wollte er als Handwerkerleistung absetzen. Das Finanzamt akzeptierte aber nur den Anteil, der auf die Montage der Tür vor Ort entfiel.

Das Finanzgericht gestand dem Mann jedoch nun zu, dass die gesamten Arbeitsleistungen steuerbegünstigt sind – auch die Arbeit in der Werkstatt des Schreiners. (FG Sachsen-Anhalt, 26.02.18, 1 K 1200/18, Rev. BFH VI R 7/18)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Eichenau

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