Hausverkauf: Datum des Kaufvertrags entscheidet über Steuer

Jemand hatte eine schicke Altbau-Wohnung vor Ablauf von zehn Jahren mit Gewinn verkauft. Im Kaufvertrag war vereinbart, dass der Verkauf erst wirksam wird, wenn die Behörden den Übergang des Eigentums genehmigen.

Die Wohnung lag nämlich in einem sogenannten Sanierungsgebiet, deshalb war diese Genehmigung erforderlich. Die Genehmigung kam erst nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist.

Aber: Es kommt nur auf das Datum des Verkaufsvertrags an, so der Bundesfinanzhof. Dass dieser vorübergehend noch gar nicht wirksam war, das ist egal. Der Gewinn ist zu versteuern. (BFH, IX R 10/20, DStR 21, 1746)

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