Wenn eine eingetragene Lebenspartnerschaft bis Ende 2019 in eine Ehe umgewandelt wird und der Antrag auf Splittingtarif vor Ende 2020 gestellt wird, bekommt man nachträglich den Splittingtarif – womöglich sogar für viele Jahre rückwirkend.
Der Splittingtarif muss aber nicht immer günstiger sein: Vor allem, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen, kann die Einzelveranlagung besser sein. Das muss man also ausrechnen. Als Faustregel kann man sagen, dass sich der Splittingtarif umso mehr lohnt, je unterschiedlicher das Einkommen der beiden Partner ist.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Krailling