Lohnt sich bei einem Hybrid- oder Elektroauto ein Fahrtenbuch überhaupt noch? Denn die Ein-Prozent-Regel wird für hybride Autos und teure Elektroautos über 60.000 Euro Listenpreis halbiert, bei reinen Elektroautos bis 60.000 Euro Listenpreis sogar geviertelt.
Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, werden nur die halben Gesamtkosten zu Grunde gelegt bzw. sogar nur ein Viertel davon. Allerdings schrumpft der Unterschied zwischen der pauschalen Ein-Prozent-Regel und dem Wert laut Fahrtenbuchmethode bei Hybridautos auf die Hälfte zusammen und bei billigen Elektroautos sogar auf ein Viertel.
Einfaches Berechnungsbeispiel: Wir haben unterstellt: Ein Auto mit Listenpreis in Höhe von 60.000 Euro brutto, welches Gesamtkosten pro Jahr von 10.000 Euro verursacht. Der Geschäftsführer führt ein Fahrtenbuch, das 20 Prozent Privatfahrten ergibt.
Konventioneller Verbrennungsmotor: Hier sind nach der Ein-Prozent-Regel 7.200 Euro zu versteuern, nach der Fahrtenbuchmethode nur 2.000 Euro. Der Unterschied beträgt 5.200 Euro: Wenn man 50 Prozent Abgabensatz unterstellt, spart sich der Geschäftsführer 2.600 Euro im Jahr.
Hybrid-/teures E-Auto: Bei einem Hybrid-Auto schrumpft der Unterschied schon zusammen auf 2.600 Euro Unterschied, die zu versteuern sind, und damit auf 1.300 Euro weniger Steuerlast.
E-Auto bis 60.000 Euro: Beim reinen Elektroauto bis 60.000 Euro sind es in unserem Berechnungsbeispiel nur noch etwa 650 Euro im Jahr, die sich der Fahrer durch ein Fahrtenbuch sparen würde. Also etwa 50 Euro im Monat. Wollen Sie dafür die Mühen eines Fahrtenbuchs in Kauf nehmen?
Teurer Hybrid: Anders sieht es natürlich aus bei einem sehr teuren Hybrid-Fahrzeug (Beispiel Porsche Panamera Hybrid). Wenn wir hier von einem Listenpreis von 200.000 Euro und jährlichen Kosten von 40.000 Euro ausgehen, ergibt sich nach der pauschalen Ein-Prozent-Regel ein geldwerter Vorteil von 12.000 Euro. Nach der Fahrtenbuchmethode (20 Prozent Privatfahrten unterstellt) sind es nur 4.000 Euro. Unterschied: 8.000 Euro. Bei 50 Prozent