Ihr Kind macht “gap year” – was ist mit dem Kindergeld?

Immer mehr Abiturienten haben keine Lust, direkt nach dem Abitur zu studieren oder zu arbeiten. Sie machen dann ein Jahr Pause, neumodisch auch „gap year“ genannt.

Falls Ihr Kind noch nicht 18 ist, ist das kein Problem: Hier gibt es immer Kindergeld. Nach dem 18. Geburtstag bekommen Sie Kindergeld nur, wenn Ihr Kind eine Ausbildung macht oder sich darum ernsthaft bemüht.

Manche Kinder schreiben sich erst einmal für ein Studium ein, auch wenn sie das Studium nicht ernsthaft betreiben oder sie bewerben sich in einem Studienzweig, für den sie garantiert ohnehin keinen Studienplatz bekommen, um als Studienplatzanwärter zu gelten. Dann wird das Kindergeld weiter gezahlt. Wirkliche Kindergeldberechtigung besteht aber nur dann, wenn Ihr Kind ein freiwilliges soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst macht.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering

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