Immobilien-Schenkungen durchziehen: 2019 steigen die Werte

Für verschenkte Immobilien sind die amtlichen Bodenrichtwerte maßgeblich, die alle zwei Jahre aktualisiert werden. 2018 sind noch die Bodenrichtwerte zum 31.12.2016 maßgeblich. Ab 2019 gelten die Bodenrichtwerte zum 31.12.2018. Diese dürften in vielen Großstädten um 15 bis 30 Prozent höher liegen als die von 2016.

Es gilt ein strenges Stichtagsprinzip: Ist man bis zum 30.12.2018 zum Notar gegangen, sind die 2016er-Werte maßgeblich, ab 2019 sind die 2018er-Werte heranzuziehen. Im Übrigen werden die Beteiligten bei 2019er-Schenkungen sehr lange auf den Bescheid warten müssen, denn oftmals werden die Werte erst viele Monate nach dem Stichtag durch den Gutachterausschuss bekannt gegeben. Geben Sie bei ohnehin geplanten Schenkungen also Gas!

Beachten Sie aber diese Grundregel: Niemals unbedachte Schenkungen vornehmen nur wegen eines steuerlichen Vorteils.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching