Immobilienverkauf: Überbrücken Sie die Zehn-Jahresfrist

Es kann vorkommen, dass man einen Kaufinteressenten für seine Immobilie hat, aber seit dem Kauf (Notartermin ausschlaggebend, nicht Besitzübergang!) noch nicht zehn Jahre verstrichen sind. Man müsste also den Veräußerungsgewinn versteuern. Kann man das überbrücken?

Eine zu 100 Prozent wasserdichte Lösung gibt es nicht: Es gibt allerdings einige Hilfslösungen.

Die häufigste sieht so aus: Der Käufer gibt ein bindendes notarielles Kaufangebot ab, das der Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Jahresfrist bloß noch anzunehmen braucht. Dadurch ist freilich nur der Verkäufer abgesichert, der Käufer nicht. Denn der Verkäufer könnte das Angebot ganz einfach nicht annehmen. Die Motivation des Verkäufers zur Annahme des Angebots erhöht man dadurch, dass das Objekt mit langen Kündigungsfristen günstig an den Käufer vermietet wird. Das macht es für den Verkäufer schwer, es an jemand anderen zu verkaufen.

Das klappt freilich nur in dem Fall, in dem der Käufer das Objekt selbst nutzen will. Falls jemand eine fremdvermietete Immobilie als Geldanlage kaufen will, scheidet diese Variante aus.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für München

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching