In mehreren Etappen schenken kann Steuern sparen

Manchmal spart man Schenkungsteuer oder Einkommensteuer, wenn man nicht direkt schenkt oder verkauft, sondern eine Schenkung dazwischenschaltet.

Beispiel: Der Großvater will dem Enkelkind 400.000 Euro schenken. Schenkt er dem Enkel direkt, fällt eine Steuer von 22.000 Euro an (elf Prozent von 200.000 Euro), weil ein Enkel nur 200.000 Euro Freibetrag hat. Schenkt er das Geld zuerst seinem Sohn und dieser schenkt es an sein Kind weiter, fällt keine Steuer an.

Beispiel zwei: Die Mutter möchte eine GmbH-Beteiligung verkaufen. Sie schenkt je 1/3 dieser Beteiligung zuerst ihren Kindern. Und die Kinder verkaufen die Beteiligung dann weiter. Dadurch fällt der Veräußerungsgewinn bei den Kindern statt bei der Mutter an.

Wird so etwas vom Finanzamt anerkannt?
Ja, wenn der Beschenkte völlig frei ist und sich selber entscheiden kann, ob er wirklich weiter verschenken/verkaufen will oder nicht. Darin liegt natürlich ein Risiko. Der Sohn aus Beispiel eins könnte natürlich sagen: „Super, ich habe jetzt 400.000 Euro, die behalte ich“. Dieses Risiko muss man eingehen. Denn wenn man den Beschenkten im selben Notarvertrag zur Weiterschenkung verpflichtet, erkennt das Finanzamt diesen Zwischenschritt nicht an und simuliert die direkte Schenkung an den Endbegünstigten. Allein ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Schritt eins und Schritt zwei genügt aber noch nicht, um von einem „Gestaltungsmissbrauch“ auszugehen. (BFH, 17.04.18, IX R 19/17, BFH/NV 18, 1081)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching


Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching