Influencer sollten ihre steuerlichen Pflichten ernst nehmen

Vielleicht haben Sie Familienangehörige, die einen erfolgreichen YouTube-Kanal betreiben oder auf Instagram aktiv sind? Oder gar Sie selbst?

Mit einigen Jahren Verzögerung ist auch die Finanzverwaltung aufgewacht und untersucht diese Aktivitäten und deren korrekte Versteuerung nun planmäßig.

Diese Portale machen es der Finanzverwaltung einfach: Auf www.usersearch.org kann man sehen, wer auf welchen einzelnen Social-Media-Plattformen seine Online-Aktivitäten anbietet. Das Portal www.archive.org speichert weltweit zu zufällig ausgewählten Zeitpunkten Online-Portale.
Auf www.socialblade.com kann online recherchiert werden, wie hoch die Follower- bzw. Klickzahlen sind. Dieses Portal gibt sogar eine Schätzung der Einnahmen ab, die aus einem YouTube-Kanal fließen könnten.

Fazit: Wer also Geld durch Werbeeinnahmen auf Google, AdSense, YouTube, Instagram usw. verdient, sollte diese Einnahmen lieber proaktiv beim Finanzamt anmelden.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching