Wenn sich ein Arbeitnehmer krankschreiben lässt, bekommt er drei Exemplare der Krankschreibung: eines für ihn selbst, ein weiteres für den Arbeitgeber und eines für die Krankenkasse.
Ein viertes Exemplar behält der Arzt. Auf dem Exemplar für die Krankenkasse steht ein international einheitlicher Krankheitscode (ICD 10).
Manche Arbeitnehmer bringen die verschiedenen Exemplare durcheinander und geben dem Chef das Exemplar mit ICD-Code. Diesen Code können Sie ganz leicht entschlüsseln: www.icd-code.de.
Hinweis: Einen Anspruch darauf, dass Ihnen Ihr Mitarbeiter das Blatt mit ICD-Code gibt, haben Sie aber nicht.