Inventur 2015: Welche Produkte Sie abwerten müssen

Waren, die Sie auf Lager haben, und bei denen Sie keine Gewährleistung mehr geben wollen oder bei denen der Hersteller keine Ersatzteile mehr liefert oder den Support aufgekündigt hat, sollten Sie abwerten.

Das gilt auch dann, wenn Sie die Produkte immer noch mit Gewinn, also über dem Einkaufspreis, verkaufen könnten. Nehmen Sie von den Anschaffungskosten den gleichen Abschlag vor, wie Sie ihn beim Verkaufspreis nun geben müssen.

Beispiel: Mit Garantie könnten Sie ein bestimmtes Produkt für 100 Euro verkaufen, ohne Garantie nur noch für 60 Euro. Dann nehmen Sie auch vom Einkaufspreis 40 Prozent Abschlag vor.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

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