Ist mit der Vorfinanzierung der Umsatzsteuer bald Schluss?

Falls Sie über eine halbe Million Euro Umsatz im Jahr machen, sind Sie in aller Regel sogenannter „Sollversteuerer“. Das heißt: Sie müssen die Umsatzsteuer schon in dem Monat ans Finanzamt abführen, in dem Sie die Leistung erbringen (= Rechnung ausstellen). Bei normalem Geschäftsgang ist das nicht so schlimm, wenn man das Geld vom Kunden ein oder zwei Monate nach Rechnungsstellung bekommt.

Dieser Fall aber zeigte den Richtern die Ungerechtigkeit der Vor­finanzierung: Der Bundesfinanzhof nahm den Fall eines Fußballspieler-Vermittlers zum Anlass, die Rechtmäßigkeit der Sollbesteuerung generell zu bezweifeln. Der Vermittler hatte Fußballer an Vereine vermittelt – und damit seine Leistung erbracht und damit war die Umsatzsteuer fällig. Der Fußballverein zahlte das Honorar aber erst zwei Jahre später an den Vermittler. Für die Zwischenzeit musste der Unternehmer die Umsatzsteuer vorfinanzieren.

Der Bundesfinanzhof meinte: Diese lange Vorfinanzierung widerspricht der Umsatzsteuer-Richtlinie der Europäischen Union (BFH, 21.06.17, VR 51/16). Falls der Europäische Gerichtshof die Bedenken des Bundes­finanzhofs teilt, wäre mit dieser Vorfinanzierung dann Schluss. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching