Ist-Versteuerung und Zahlung im Juli: 19 Prozent Umsatzsteuer

Haben Sie maximal 600.000 Euro Umsatz, können Sie die Ist-Besteuerung beantragen. Sie müssen Umsätze dann nicht schon in dem Monat deklarieren, in dem Sie die Rechnung schreiben, sondern erst, wenn Sie das Geld bekommen.

Hier gilt bei der Mehrwertsteuersatz-Absenkung: Auch Um­sät­ze mit Zahlung nach dem 30. Juni unterliegen noch der alten Mehrwertsteuer mit 19 oder 7 Prozent, wenn Sie die Leistung bis 30. Juni erbracht ha­ben (BMG, 26.06.20, Rz. 7).

Beispiel: Die X-GmbH betreut EDV-Netzwerke. Für Leistungen vom Juni 2020 stellt sie einer anderen Firma eine Rechnung über 1.000 Euro + 190 Euro Mehrwertsteuer. Dieser Kunde zahlt am 10. Juli 2020. Dieser Vorgang gehört wegen der Ist-Besteuerung in die Voranmeldung Juli – aber mit 19 Prozent.

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