Jahressteuergesetz 2020: Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 vorgelegt. Die für Sie wichtigsten Neuerungen:
Investitionsabzugsbetrag: Dieser soll von 40 auf 50 Prozent der geplanten Investition erhöht werden.
Beispiel: Sie planen bis 2023 Investitionen in bewegliche Anlagegüter von insgesamt 400.000 Euro. Dann können Sie dieses Jahr schon 50 Prozent oder 200.000 Euro von Ihrem Gewinn abziehen (bisher maximal 160.000 Euro).
Noch mehr Mietnachlass steuerbegünstigt möglich: Bisher mussten Sie mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, um den vollen Werbungskostenabzug zu bekommen. Diese Grenze wird abgesenkt auf 50 Prozent.
Aber: Wenn Sie zwischen 50 und 65 Prozent liegen, müssen Sie eine sogenannte Totalüberschussprognose vorlegen, die positiv ausfallen muss. Sie müssen also trotz des Rabatts irgendwann einmal schwarze Zahlen schreiben. Damit dürfte diese um 50 Prozent verbilligte Vermietung vor allem infrage kommen für bereits abbezahlte Immobilien ohne nennenswerte Hypotheken.
Daneben bringt das Gesetz einige Neuregelungen bei der Umsatzsteuer, die wir demnächst besprechen werden.