Was ist besser: Das Jobticket mit 15 Prozent pauschal zu versteuern oder es komplett steuerfrei auszuzahlen?
Sie können steuerfrei jedem Mitarbeiter 44 Euro Sachbezüge pro Monat gewähren. Das können Sie auch für Bus- oder Bahn-Monatskarten für den Weg in die Arbeit nutzen, sofern diese nicht mehr als 44 Euro kosten. Sachbezüge kosten keine Lohnsteuer, insofern erscheint diese Variante auf den ersten Blick günstiger.
Bedenken Sie allerdings: Bei manchen Verkehrsbetrieben gibt es ein Abomodell, bei dem alle Fahrkarten bereits im Januar an die Mitarbeiter verschickt werden. Auch wenn die einzelne Karte nicht mehr als 44 Euro wert ist, ist durch die Zusammenballung im Januar die Freigrenze überschritten. Die nicht ausgenutzten Freigrenzen der Folgemonate können nämlich nicht auf den Januar übertragen werden.
Weiteres Problem bei teuren Monatskarten: Ist die Karte teurer als 44 Euro, müssen Sie mit komplizierten Zuzahlungen des Mitarbeiters arbeiten, um unter den maßgeblichen Wert von 44 Euro zu kommen. Außerdem vergeben Sie sich die Chance, weitere Sachbezüge zu gewähren, wenn Sie die 44 Euro schon für die Fahrkarte verbraucht haben.
Die Pauschalierung mit 15 Prozent ist dagegen einfach, flexibel und ungefährlich: Denn es gibt keine Freigrenzen, die man unfreiwillig überschreiten könnte.
Beachten Sie jedoch: Die Gewährung von Jobtickets gegen 15 Prozent Pauschalsteuer ist nur „zusätzlich zum ohnehin gewährten Arbeitslohn“ möglich. Man kann also nicht zum Mitarbeiter sagen: „Dein Gehalt wird um 100 Euro brutto reduziert, dafür bezahle ich dir deine Bahnfahrkarte im Wert von 100 Euro.“ (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG)
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering