Geschenke an Mitarbeiter aus persönlichem Anlass sind bis 60 Euro brutto steuerfrei und zählen daher auch bei der Minijobgrenze nicht mit. Persönliche Anlässe sind zum Beispiel Geburtstag, Verlobung, Heirat usw.
Was ist mit Weihnachten? Bekommt ein Minijobber auf der
Weihnachtsfeier ein Geschenk, zählt es bei der Minijobgrenze nicht mit.
Denn alle Kosten der Weihnachtsfeier inklusive Geschenken werden addiert
und durch die Zahl der Arbeitnehmer geteilt. Bis 110 Euro pro Kopf
bleiben diese Kosten steuerfrei, ein übersteigender Betrag kann pauschal
versteuert werden.
Geschenke außerhalb der Weihnachtsfeier: Diese
fallen nicht unter die 60-Euro-Grenze, weil Weihnachten kein
persönlicher Anlass ist. Auch der Freibetrag und die Pauschalsteuer
greifen nicht, wenn das Geschenk nicht auf der Weihnachtsfeier übergeben
wurde.
Fazit: Größte Vorsicht also mit
Weihnachtsgeschenken für Minijobber, die außerhalb einer Weihnachtsfeier
übergeben werden. Diese machen den Minijob kaputt, wenn es ein
Betriebsprüfer merkt.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Krailling