Muss man igentlich den Gewinn versteuern, wenn man Eintrittskarten weiterverkauft? Der entschiedene Fall lag so: Jemand hatte sich 2015 Karten für das Champions-League-Finale besorgt und mit Gewinn weiterverkauft. Das Finanzamt wollte das als Spekulationsgewinn besteuern.
Das Finanzgericht entschied jedoch: Keine Steuerpflicht, auch nicht, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zwölf Monate liegen (FG Baden-Württemberg, 02.03.18, 5 K 2508/17, Rev. beim BFH: BFH IX R 10/18).
Vorsicht: Wer so etwas regelmäßig macht, wird gewerblich, und dann entsteht eben doch Steuerpflicht.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Puchheim