Kann man Maklerprovisionen von der Steuer absetzen?

Ob Sie Maklerprovisionen beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie absetzen können, hängt von verschiedenen Kriterien ab.

Wenn Sie ein selbst genutztes Haus kaufen oder verkaufen: Das hängt nicht mit steuerpflichtigen Einnahmen zusammen, da können Sie nichts absetzen.

Verkauf eines vermieteten Hauses innerhalb der Spekulationsfrist: Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, müssen Sie den Verkaufserlös versteuern, können aber alle Kosten dagegen rechnen, so auch eine Maklerprovision, die Sie als Verkäufer zahlen müssen.

Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist: Hier kann man die Maklerprovision nicht absetzen, weil der Verkaufserlös steuerfrei ist. Ausnahme: In einem Fall hatte der Bundesfinanzhof das Absetzen erlaubt, weil der Verkaufserlös auf Druck der Bank direkt an die Bank floss, bei der der Verkäufer der Immobilie zwei weitere vermietete Immobilien finanziert hatte. Hier sah der Bundesfinanzhof einen Zusammenhang zwischen dem Verkauf und den vermieteten anderen Immobilien. (BFH, 11.02.14, IX R 22/13)

Kauf einer vermieteten Immobilie: Die Maklerprovision gehört zu den Anschaffungskosten und kann dann mit diesen zusammen abgeschrieben werden. Das Gleiche gilt beim Kauf einer gewerblich genutzten Immobilie.

Verkauf einer gewerblich genutzten Immobilie: Hier können Maklerkosten des Verkäufers immer sofort abgesetzt werden.

Maklerprovision für Mietvertrag:
 Wer privat eine Wohnung anmietet, kann keine Maklerprovision absetzen. Im gewerblichen Bereich ist sie sofort absetzbar. Sie muss nicht etwa verteilt werden auf die Laufzeit des Mietvertrags.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching