Kapitalertragsteuer auf Crowdlending kommt

Über diverse Internetplattformen wie zum Beispiel Aux Money, Kapilendo und andere können sich Leute schnell und unkompliziert untereinander Geld leihen. Wer Geld übrig hat, kann es dort zum Verleihen anbieten. Es locken Zinsen von vier bis elf Prozent. Laut Verband Deutscher Kreditplattformen wurden 2018 Darlehen über 728 Millionen Euro vermittelt.

Was manche Anleger verlockt: Bisher wurde kein Kapitalertragssteuer­abzug vorgenommen, und so haben viele Verleiher geschummelt und diese Zinseinnahmen nicht in der Steuererklärung angegeben. Ab 2021 müssen die Partnerbanken der Plattform daher den Kapitalertragssteuerabzug vornehmen.

Für Ihre Steuererklärung 2019 und 2020 gilt: Sie müssen solche Zinseinnahmen eintragen in Zeile 14 der Anlage KAP „Kapitalerträge, die nicht im inländischen Steuerabzug unterlegen haben“. Dann wird Ihnen im Steuerbescheid nachträglich die Abgeltungssteuer berechnet.

Freistellungsauftrag: Sie werden ab 2021 einen Freistellungsauftrag erteilen können, sofern Sie die 801 Euro noch nicht anderweitig ausgeschöpft haben.

Unsere Meinung zum Crowdlending: Es muss Ihnen klar sein, dass diese Kredite mit hohem Ausfallrisiko verbunden sind. Sein Geld dort anzulegen, ist riskant. Insofern ist die relativ hohe Verzinsung nur angemessen.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching