Betriebe müssen ab 2018 mit einer so genannten „Kassennachschau“ rechnen. Bei dieser kann ein Finanzbeamter (unangekündigt!) einen Kassensturz verlangen und in die Kasse hineinsehen. Dem Vernehmen nach sind bereits jetzt Betrüger mit gefälschten Finanzamtsausweisen unterwegs, mit dem Ziel, einmal einen Blick in Ihre Kasse zu werfen und in einem unbemerkten Augenblick vielleicht etwas daraus zu stehlen.
Fazit: Wenn dieses Jahr (2017) also noch jemand auftritt und behauptet, er wäre vom Finanzamt und müsse eine Kassennachschau bei Ihnen machen, ist es zu 100 Prozent ein Betrüger, weil die Kassennachschau erst 2018 startet. Und auch 2018 ist die Wahrscheinlichkeit für solch eine Prüfung sehr niedrig, weil die Finanzämter im Moment noch gar keine ausgebildeten Mitarbeiter haben, die wissen, wie man vorgehen muss.
Vorsicht ist also geboten: Studieren Sie den Ausweis eines Finanzbeamten sehr genau und lassen Sie keine Fremden alleine an Ihrer Kasse herumhantieren.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching