Kein Vorsteuerabzug für Lamborghini

Über die Abziehbarkeit von Luxusautos wird immer wieder gestritten. Bei teuren Viertürern deutscher Provenienz gibt es hier in aller Regel keine Probleme, bei Porsche und Mercedes SL/AMG usw. wird es schon kritischer, und bei einem Lamborghini reicht es dem Finanzamt endgültig. (FG Hamburg, 12.04.18, 2 V 10/18, BeckRS 18, 10750)

Aktueller Fall mit Lamborghini Aventador: Der Geschäftsführer eines Reinigungsunternehmens hatte behauptet, so ein Auto sei umsatzsteigernd, denn er würde über seine Sportwagenkontakte neue Kunden gewinnen. So sei der größte Kunde mit einem aktuellen Anteil von ca. zehn Prozent am Gesamtumsatz über diesen Weg gewonnen worden. Das überzeugte die Finanzrichter nicht. Es handele sich dabei um zufällige Akquiseerfolge aus dem Bekanntenkreis des Geschäftsführers. Im Übrigen sei bei einem gewerblichen Reinigungsunternehmen ein aufwändiges Luxusauto eher kontraproduktiv und gänzlich branchenuntypisch.

Anders kann es sein beim Versicherungsvertrieb: Eine Marketing-Agentur hatte in den 80ern einen Lamborghini Countach genutzt im Rahmen der Schulung von Außenmitarbeitern eines Versicherungsvermittlungsdienstes. Dort könne das Auto geeignet sei „als demonstrative Zurschaustellung“ dessen, was man als Versicherungsvertreter verdienen könne. (FG Hamburg, 15.06.1987, II 90/85)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Seefeld

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