Damit Sie den Vorsteuerabzug haben, müssen Rechnungen an Ihr Unternehmen adressiert sein. Bei normalen Rechnungen von Lieferanten ist das nie ein Problem.
Problem bei Amazon und anderen Onlineshops: Mitarbeiter, die für das Unternehmen bestellen, geben manchmal ihren eigenen Namen ein.
Unproblematische Variante: Rechnung geht an: „Muster GmbH, z. Hd. Herrn Meier“. Problematische Variante: Rechnung geht an „Stefan Meier, Muster GmbH“. An wen ist in diesem Fall die Rechnung gerichtet? Eine völlig unnötige offene Flanke für den nächsten Betriebsprüfer.
Ähnliches Problem bei Hotelrechnungen auf Dienstreisen: Auch hier sollte nicht der Mitarbeitername, sondern der Firmenname auf der Rechnung erscheinen. Übrigens: Bis 150 Euro brutto ist überhaupt kein Rechnungsadressat notwendig. Und kein Name ist besser als der Mitarbeitername.
Fazit: Rechnungen müssen an Ihr Unternehmen adressiert sein oder bis 150 Euro brutto ohne Adressat sein. Die schlechteste Variante ist ein Mitarbeitername in der ersten Zeile.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Germering