Keine Zustimmung zu Bankgebühren-Erhöhung durch Schweigen

Banken verschicken häufig Schreiben folgenden Inhalts: „Wir erhöhen unsere Gebühren. Wenn Sie nicht widersprechen, gilt dies als genehmigt.“

So einfach geht’s nicht, hat der Bundesgerichtshof nun entschieden: Sie als Kunde müssen ausdrücklich zustimmen (BGH, 27.04.21, XI ZR 26/20). Die Banken sind aber dennoch nicht bereit, ihren Kunden aus Eigen-Initiati­ve Gebühren zu erstatten. Sie müssen Ihre Ansprüche aktiv geltend machen. Dabei werden Sie nicht umhinkommen, die einzelnen Gebüh­ren­­erhöhungen zu identifizieren und selbst auszurechnen, wieviel das ausmacht.

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