Banken verschicken häufig Schreiben folgenden Inhalts: „Wir erhöhen unsere Gebühren. Wenn Sie nicht widersprechen, gilt dies als genehmigt.“
So einfach geht’s nicht, hat der Bundesgerichtshof nun entschieden: Sie als Kunde müssen ausdrücklich zustimmen (BGH, 27.04.21, XI ZR 26/20). Die Banken sind aber dennoch nicht bereit, ihren Kunden aus Eigen-Initiative Gebühren zu erstatten. Sie müssen Ihre Ansprüche aktiv geltend machen. Dabei werden Sie nicht umhinkommen, die einzelnen Gebührenerhöhungen zu identifizieren und selbst auszurechnen, wieviel das ausmacht.