Kind muss Miete an die Eltern tatsächlich überweisen

Die Eltern hatten ihrer Tochter eine 54 qm große Wohnung vermietet und wollten dieses Mietverhältnis steuerlich anerkannt bekommen. Allerdings hatte die Tochter niemals Miete bezahlt. Stattdessen hatten ihr die Eltern entsprechend  weniger Unterhalt ausgezahlt.

Die Eltern argumentierten so: „Unsere Tochter hätte Anspruch auf 781 Euro Unterhalt gehabt. Wir haben ihr entsprechend weniger ausgezahlt und das gleich mit der Miete verrechnet.“ Das wurde aber vom Finanzamt nicht anerkannt. Die Miete muss überwiesen werden wie bei fremden Dritten auch.  Das sah das Finanzgericht auch so. (FG Düsseldorf, 20.05.15, 7 K 1077/14 E)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich

Büro München:  Lueg ins Land 1, 80331 München

Büro Gilching:    Römerstr. 14, 82205 Gilching

Telefon 08105 / 77 82 70