Das eröffnet Ihnen Gestaltungsspielraum: Ähnlich wie bei Immobiliendarlehen waren Lebensversicherungsverträge mit einer unzureichenden Widerspruchsbelehrung versehen. Betroffen sind vor allem Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007.
Wer also dringend Geld braucht, bekommt durch einen rückwirkenden Widerspruch unter Umständen mehr heraus, als bei einer vorzeitigen Kündigung. (BGH, 07.05.14, IV ZR 76/11, NJW 14, 2646)
Hinweis: Vor der Finanzkrise galt noch eine relativ hohe Mindestverzinsung von teilweise zwei, drei oder gar vier Prozent. In aller Regel dürfte es also cleverer sein, solche alten Lebensversicherungen noch bis zum Ende fortzuführen. Denn rückwirkend darf der Garantiezins nicht gesenkt werden.
Aber: Wer dringend Geld braucht oder zum Beispiel den Vertrag nach relativ kurzer Laufzeit beitragsfrei gestellt hat, sodass die gesamten Beiträge von der Provision aufgefressen wurden, für den kann solch ein Widerspruch aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung sinnvoll sein.
Beachten Sie: Nicht jede Widerspruchsbelehrung damals war fehlerhaft. Und die Versicherungen mauern. Wenn Sie einfach so widerrufen, werden Sie voraussichtlich auf Granit beißen. Es gibt einige Vereine, die gegen Erfolgsbeteiligung für Sie kostenfrei prüfen, ob Ihr Widerspruch Chancen auf Erfolg hat und unter Umständen sogar einen Anwalt finanzieren. Gehen Sie diesen Weg, falls Sie selber nicht zweifelsfrei beantworten können, ob in Ihrem Vertrag die Widerspruchsklausel tatsächlich rechtswidrig war.
Hinweis: Bei Hypotheken-Darlehen hat der Gesetzgeber diesen so genannten Widerrufsjoker gestoppt. Lebensversicherungen sind davon nicht betroffen.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Pasing