Können Sie einen Business-Anzug absetzen?

Wenn Sie Ihren dunklen Anzug sowohl zu Geschäftsterminen, als auch in die Oper anziehen, können Sie die Anschaffungskosten nicht steuerlich geltend machen, weil Sie gemischt private und berufliche Aufwendungen nicht absetzen können.

Wie wäre es, wenn Sie Anzüge eigentlich hassen und diese wirklich nur gezwungenermaßen geschäftlich tragen? Auch dann ändert sich nichts an dieser Sichtweise: „Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind keine Werbungskosten.“ (BFH, 13.11.13, VI B 40/13, BFH/NV 2014, 335)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für München

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