Kosten für Beendigung eines Zins-Swaps absetzbar

Wenn man sich niedrige Zinsen sichern will, sich aber nicht auf fünf oder zehn Jahre festlegen, dann bieten einem die Banken gerne einen Zins-Swap an. Aber auch hier gibt es gewisse Mindestlaufzeiten.

Will man dann ein solches Geschäft vorzeitig beenden, fällt eine Ausgleichszahlung an.

Steuerlicher Trost: Eine solche können Sie bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen, wenn Sie das Darlehen für eine vermietete Immobilie verwendet haben und die Immobilie auch nach Beendigung des Darlehensvertrags weiterhin vermieten. (FG Rheinland-Pfalz, 09.04.19, 4 K 1734/17, Beck RS 19, 6695/Rev. zugelassen)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Eichenau

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching