Kosten für Schiffs-Touren können Sie nicht absetzen

Bisweilen übersehen Unternehmer, dass es im Einkommenssteuergesetz eine Extravorschrift gibt, die den Betriebsausgabenabzug für Yachten, ähnliche Zwecke und die damit zusammenhängenden Bewirtungen ausschließt (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG).

Das musste auch ein Unternehmer lernen, der auf der Kieler Woche ein Schiff gechartert und dort Geschäftspartner zu einer kleinen Tour eingeladen hatte.

Ergebnis: kein Betriebsausgabenabzug (BFH, 02.08.12, IV R 25/09, DStR 12, 1911). Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Schiff quasi ein „schwimmender Besprechungsraum“ ist. Sobald aber irgendwelche Luxus- oder Unterhaltungselemente hinzukommen, kann man die Kosten nicht mehr absetzen, auch nicht teilweise.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

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