In den Nuller-Jahren galt es einmal als sehr clever, Immobiliendarlehen in Schweizer Franken aufzunehmen, weil dort die Zinsen deutlich niedriger waren. Dass der Kurs des Schweizer Franken ansteigen könnte – dieses Risiko wurde von Banken und Finanzberatern stets verharmlost.
Genauso kam es aber: Deutsche Darlehensnehmer müssen daher mehr zurückzahlen, als sie damals bekommen haben.
Da stellt sich die Frage:
Kann man diesen Wechselkursverlust steuerlich geltend machen? Antwort:
als private Immobilienkäufer nein. Bei betrieblichen Darlehen natürlich
schon. Hinweis: Wenn die monatlichen Zinszahlungen (in Euro) nun höher
ausfallen, kann man das natürlich schon absetzen. Nur eben die erhöhte
Tilgung nicht.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Martinsried