Kurzfristige Jobs ohne Sozialabgaben: Wenn jeder Tag zählt

Mitarbeiter, die nicht berufsmäßig tätig sind (z. B. Hausfrauen, Schüler, Studenten und Rentner), können Sie drei Monate oder 70 Arbeitstage sozial­abgabenfrei beschäftigen.

Werden volle Monate und Teilmonate kombiniert, wird seit 2019 etwas großzügiger gerechnet, sodass ein paar Arbeitstage mehr möglich sind.

Die Minijobzentrale liefert hier folgendes Beispiel: Dieses Beispiel könnte für Sie interessant sein, wenn es bei Ihnen wirklich auf jeden Tag ankommt:

„Während der Spargelsaison hat Niklas als Aushilfe vom 18. Mai bis 25. Juni täglich im Hofladen eines Bauern ausgeholfen. Später folgte noch eine Aushilfsbeschäftigung vom 10. Juli bis zum 31. August als Urlaubsvertretung in einem Biergarten. Die Berechnung nach den neuen Richtlinien sieht dann so aus:

  • 30 Tage (Zeitmonat 18. Mai bis 17. Juni) + 8 Tage (Teilmonat 18. bis
  • 25. Juni) = 38 Kalendertage,
  • 22 Tage (Teilmonat Juli) + 30 Tage (Kalendermonat August) = 52 Kalendertage,
  • 38 Kalendertage + 52 Kalendertage = 90 Kalendertage.“

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching