Mitarbeiter, die nicht berufsmäßig tätig sind (z. B. Hausfrauen, Schüler, Studenten und Rentner), können Sie drei Monate oder 70 Arbeitstage sozialabgabenfrei beschäftigen.
Werden volle Monate und Teilmonate kombiniert, wird seit 2019 etwas großzügiger gerechnet, sodass ein paar Arbeitstage mehr möglich sind.
Die Minijobzentrale liefert hier folgendes Beispiel: Dieses Beispiel könnte für Sie interessant sein, wenn es bei Ihnen wirklich auf jeden Tag ankommt:
„Während
der Spargelsaison hat Niklas als Aushilfe vom 18. Mai bis 25. Juni
täglich im Hofladen eines Bauern ausgeholfen. Später folgte noch eine
Aushilfsbeschäftigung vom 10. Juli bis zum 31. August als
Urlaubsvertretung in einem Biergarten. Die Berechnung nach den neuen
Richtlinien sieht dann so aus:
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching