Lassen Sie von diesen Begünstigungen besser die Finger

Diese Begünstigung ist neu im Erbschaftsteuerrecht: Familienunternehmen bekommen auf Antrag einen Vorab-Abschlag von bis zu 30 Prozent auf begünstigtes Vermögen (also nicht auf „schädliches Verwaltungsvermögen“). Dieser Abschlag gilt – unabhängig von der Größe – für alle Familienunternehmen, aber nicht für Einzelunternehmen. (§ 13a Abs. 9 ErbStG)

Diese Extra-Begünstigung erkaufen Sie sich sehr teuer: Sie dürfen maximal die Steuern entnehmen und darüber hinaus nur 37,5 Prozent des rest­lichen Gewinns. Es dürfen Anteile am Betrieb nur an Angehörige, Mitgesellschafter oder eine Familienstiftung verkauft werden. Falls jemand ausscheidet, muss er mit einer Abfindungsbeschränkung leben können. Davon hängt auch die tatsächliche Höhe des Abschlags ab. An diese Beschränkungen sind Sie 22 Jahre gebunden (zwei Jahre vorher und zwanzig Jahre danach).

Beispiel: Wird nach zehn Jahren die Abfindungsklausel geändert, muss das Finanzamt informiert werden. Wenn nicht: Steuerhinterziehung! Wer mehr entnimmt als 37,5 Prozent nach Abzug der Ertragsteuern, muss das melden. Wenn nicht: Steuerhinterziehung! Abgesehen davon verliert man die Begünstigung wegen einem(!) Cent zu viel Entnahme in voller Höhe. Fazit: Finger weg!

Weitere unsinnige Regelung ist die Verschonung von Groß- Erbschaften: Hier wird gleichzeitig geerbtes oder bereits vorhandenes Privatvermögen höchstens bis zur Hälfte mit Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer belastet (§ 28a ErbStG). Erben Sie oder bekommen Sie innerhalb der nächsten zehn Jahre noch etwas geschenkt, so dass Ihr Privatvermögen ansteigt, müssen Sie das dem Finanzamt melden und entsprechend Steuern nachzahlen. Extremfall: Der minderjährige Neffe erbt ein großes Firmenvermögen, hat kein Privatvermögen und bekommt später zur Erstkommunion von der Tante zehn Euro geschenkt = Anzeigepflicht!

Sie vergessen die Meldung der zehn Euro: Steuerhinterziehung! Auch bei dieser Begünstigung ist also größte Vorsicht geboten.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Krailling

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching