Legale Haushaltsjobs sind billiger als Schwarzarbeit

Bis zu vier Millionen Haushalte in Deutschland beschäftigen eine illegale Putzfrau, schätzt der Leiter der Minijobzentrale bei der Deutschen Rentenversicherung. Viele Arbeitgeber würden zwar gerne legal beschäftigen, aber die Putzhilfe will nicht. Zum Beispiel weil sie schon einige Minijobs mit insgesamt 450 Euro hat.

Die Bürokratie sollte allerdings kein Argument sein, denn mit dem Haushaltscheckverfahren lässt sich so ein Haushaltsjob relativ unproblematisch anmelden. (www.minijob-zentrale.de)

Niedrige Abgaben plus Steuerbonus: Private Minijobs sind niedriger mit Abgaben belastet als normale Minijobs (zwölf statt 30 Prozent). Dadurch sind die Kosten niedrig, und zusätzlich gibt es noch einen Steuerbonus. Zu den zwölf Prozent kommt noch hinzu: Umlage für Lohnfortzahlung 0,84 Prozent, Unfallversicherung 1,6 Prozent. Da der Fiskus 20 Prozent, maximal 510 Euro, von der Steuerschuld abzieht, kann ein legaler Job sogar billiger sein als Schwarzarbeit.

Beispiel: 3.000 Euro Arbeitslohn kosten legal 3.433,30 Euro im Jahr. Minus 510 Euro Steuerbonus macht das 2.923,20 Euro. Immerhin fast 80 Euro weniger als 3.000 Euro schwarz auf die Hand.

Kann die Putzfrau nicht einfach auch Rechnungen schreiben? Normalerweise nicht, weil eine Putzfrau nicht einfach so als „selbstständig“ auftreten kann. Anders jedoch, wenn man ein Unternehmen beauftragt oder wenn die Putzhilfe ihrerseits Arbeitnehmer beschäftigt und in mehreren Haushalten tätig ist. Übrigens gibt es auch für die Abrechnung auf Rechnungsbasis 20 Prozent Steuerbonus – maximal 510 Euro.

Hinweis: Die Steuervergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG) und Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG) können Sie nebeneinander in Anspruch nehmen.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching