Liefern Sie faulen Zahlern keine Ausreden

Sie liefern säumigen Zahlern nicht schon im Vorfeld faule Ausreden, wenn Sie bei Ihrem Rechnungsversand einige einfache Regeln befolgen.
Weisen Sie in der Rechnung klar darauf hin, ob das Geld überwiesen werden muss oder ob Sie es abbuchen: Wenn Ihr Kunde überweisen soll, dann schreiben Sie das ausdrücklich darauf – mit Zahlungsziel. Manche Buchhalter kommen durcheinander und denken sich standardmäßig: „Bestimmt bucht diese Firma ab – da brauche ich nichts zu überweisen“. Schreiben Sie deshalb groß und breit auf die Rechnung: „Bitte überweisen Sie die Rechnung bis zum …“ oder, wenn abgebucht wird, eben „Rechnung wird abgebucht am …“.

Schreiben Sie die Kontonummer groß genug: Manche Firmen schreiben die Kontonummer ganz verschämt in winzigen Ziffern und Buchstaben in die Fußzeile. Spätestens, wenn das Rechnungsdokument eingescannt wird, kann man das kaum noch lesen. Wieder eine willkommene Ausrede für manche, die Zahlung nicht auszuführen und auf eine Mahnung zu warten. Deshalb: die IBAN in ganz normaler Schrift auf die Rechnung schreiben.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching