2018 wurde die GWG-Grenze auf 800 Euro erhöht. Eigentlich gibt es seitdem kaum noch einen Grund, die GWG-Sammelposten-Methode zu benutzen.
Denn man muss sich ja entscheiden: Entweder GWGs bis 800 Euro
sofort abschreiben, dann aber alle Wirtschaftsgüter über 800 Euro netto
normal abschreiben. Oder: Alle Wirtschaftsgüter eines Wirtschaftsjahres
zwischen 250,01 Euro und 1.000 Euro netto in den Sammelpool buchen und
über fünf Jahre abschreiben, dann aber keine Sofortabschreibung mehr von
Wirtschaftsgütern bis 800 Euro.
Wann sich die Sammelposten-Methode noch lohnt – Beispiel:
Die X-GmbH kauft 2018 einen Laptop für 600 Euro und zehn teure
Bürostühle für jeweils 900 Euro. Hier lohnt sich die
Sammelposten-Methode, weil man dann die Stühle über fünf Jahre statt
über 13 Jahre abschreiben kann. Dafür muss man aber die „bittere Pille“
schlucken, dass auch der Laptop über fünf Jahre (statt sofort)
abgeschrieben werden muss. Denn alle Zugänge eines Jahres müssen
einheitlich behandelt werden.
Wann es sich nicht lohnt – das ist der Regelfall:
Die Y-GmbH kauft 2018 fünf Laptops für 600 Euro und einen teuren
Bürostuhl für 900 Euro. Hier wird sie die Laptops sofort abschreiben.
Den Bürostuhl muss man dann eben über 13 Jahre abschreiben, aber das
fällt bei nur einem Stuhl nicht so ins Gewicht.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching