Lohnt sich der „GWG-Sammelpool“ heute überhaupt noch?

2018 wurde die GWG-Grenze auf 800 Euro erhöht. Eigentlich gibt es seitdem kaum noch einen Grund, die GWG-Sammelposten-Methode zu benutzen.

Denn man muss sich ja entscheiden: Entweder GWGs bis 800 Euro sofort abschreiben, dann aber alle Wirtschaftsgüter über 800 Euro netto normal abschreiben. Oder: Alle Wirtschaftsgüter eines Wirtschaftsjahres zwischen 250,01 Euro und 1.000 Euro netto in den Sammelpool buchen und über fünf Jahre abschreiben, dann aber keine Sofortabschreibung mehr von Wirtschaftsgütern bis 800 Euro.

Wann sich die Sammelposten-Methode noch lohnt – Beispiel:
Die X-GmbH kauft 2018 einen Laptop für 600 Euro und zehn teure Bürostühle für jeweils 900 Euro. Hier lohnt sich die Sammelposten-Methode, weil man dann die Stühle über fünf Jahre statt über 13 Jahre abschreiben kann. Dafür muss man aber die „bittere Pille“ schlucken, dass auch der Laptop über fünf Jahre (statt sofort) abgeschrieben werden muss. Denn alle Zugänge eines Jahres müssen einheitlich behandelt werden.

Wann es sich nicht lohnt – das ist der Regelfall: Die Y-GmbH kauft 2018 fünf Laptops für 600 Euro und einen teuren Bürostuhl für 900 Euro. Hier wird sie die Laptops sofort abschreiben. Den Bürostuhl muss man dann eben über 13 Jahre abschreiben, aber das fällt bei nur einem Stuhl nicht so ins Gewicht.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching