Der Markt für Luxus-Fahrräder – mit und ohne Motor – boomt. Besonders in Großstädten freuen sich junge und jung gebliebene Mitarbeiter, wenn ihnen der Chef solch ein Fahrrad als Dienstrad zur Verfügung stellt.
Steuerlich gelten für Diensträder diese Regeln (Einheitlicher Ländererlass, 23.11.12, BStBl. I 12, 1224):
- Privatfahrten: Auch bei den Zweirädern ist die Ein-Prozent-Regel anwendbar. Ein privat genutztes Fahrrad mit 3.000 Euro Neupreis muss also mit 30 Euro monatlich versteuert werden.
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Diese sind bei Fahrrädern durch die Ein-Prozent-Regel abgegolten. Sie kommen nicht also noch extra dazu. (Ausnahme: E-Bikes, die verkehrsrechtlich als Kfz gelten und ein Kennzeichen brauchen.)
- Genauso wie beim Auto ist eine dienstliche Notwendigkeit für ein Fahrrad des Arbeitnehmers bzw. Geschäftsführers nicht erforderlich. Trotzdem sind die Ausgaben fürs Rad zu 100 Prozent Betriebsausgabe.
- Abschreibung: Die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beträgt sieben Jahre, der AfA-Satz damit 14,3 Prozent. 20 Prozent Sonderabschreibung sind zusätzlich möglich, wenn die Grenzen des § 7g EStG beachtet werden.
Fahrrad-Leasing: Dieses ist – im Vergleich zu Auto-Leasing – relativ teuer. Während man beim Auto mit einem bis 1,5 Prozent des Kaufpreises als Monatsrate rechnen muss, sind es bei Fahrrädern meistens drei Prozent. Ein 2.000-Euro-Rad kann also leicht 55 bis 60 Euro im Monat Leasingrate kosten. Das lohnt sich nur, wenn man das Fahrrad dann nach drei oder vier Jahren günstig ablösen kann. Geben Sie einfach einmal „Fahrrad + Leasing“ in eine Internet-Suchmaschine ein und stöbern Sie ein wenig. Wenn Ihnen die Leasingraten zu hoch erscheinen, sollte Ihr Betrieb das Rad einfach kaufen. Denn selbst durch ein 2.000-Euro-Rad wird die Firmenkasse nicht übermäßig geschwächt.
Gehaltsumwandlung wird anerkannt: Genauso wie beim Auto kann der Mitarbeiter steuerwirksam auf Bruttogehalt verzichten, um das Fahrrad zu bekommen. Dadurch reduzieren sich die Zusatzkosten beim Chef, und der Arbeitnehmer spart trotzdem gegenüber dem Privat-Kauf des Fahrrads. Tipp: Auf vielen Fahrrad-Leasing-Webseiten wird ein Rechner angeboten, mit dem man die effektive Kostenbelastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Leasing in Verbindung mit Gehaltsverzicht ausrechnen kann. (z. B. www.eurorad.de/leasing-rechner).
Fazit: Ein schönes Dienstrad oder E-Bike zur Privatnutzung kann gerade für Mitarbeiter in größeren Städten eine wichtige Motivation sein, die den Betrieb nicht viel kostet. Nebeneffekt: Nach einer Untersuchung der AOK sind radelnde Arbeitnehmer seltener krank als Dienstwagenfahrer.
Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Gilching