Mehrere Minijobs – was geht und was geht nicht?

Kann ein Minijobber eigentlich mehrere Minijobs nebeneinander haben? Und was ist mit einem Minijob neben dem Hauptjob?

Zwei Minijobs mit in Summe 450 Euro: Das geht nur, wenn jemand sonst keinen Hauptjob hat. Beispiel: Susi arbeitet in der Firma A mit 250 Euro und in der Firma B mit 200 Euro Lohn im Monat. Das geht. Aber nur, wenn Susi keinen Hauptjob hat.

Minijob neben einem Hauptjob: Anrechnungsfrei ist nur der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob. Der zweite wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.

Beispiel: Stefan arbeitet in der Firma A mit 3.000 Euro brutto. Er hat in der Firma B einen Minijob mit 200 Euro. Wenn er nun zusätzlich in der Firma B einen Minijob mit 250 Euro aufnimmt, wird dieser mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist sozialversicherungspflichtig. Das wird so also nicht funktionieren, wie sich das Firma B und Stefan vorgestellt haben.

Ausnahme Beamte: Ein Beamter ist nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bei dem würde es mit zwei Minijobs (in Summe maximal 450 Euro) funktionieren, sofern er überhaupt die Genehmigung für Neben­jobs bekommt.

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