Mehrwertsteuersenkung bei der Bahn: Was haben Sie davon?

Bestandteil des Klimapakets ist, dass Bahnfahrkarten ab nächstem Jahr nur noch sieben statt 19 Prozent Mehrwertsteuer kosten sollen. Bahntickets werden dadurch um ca. zehn Prozent günstiger.

Müsste die Bahn die Preise nicht um zwölf statt nur um zehn Prozent senken? Nein, denn die Mehrwertsteuer wird ja nicht vom Bruttopreis, sondern vom Nettopreis berechnet. Hat ein bestimmtes Ticket bisher 119 Euro brutto gekostet, kostet es jetzt 107 Euro. Das sind tatsächlich ungefähr zehn Prozent weniger und eben nicht zwölf.

Hat Ihr Unternehmen etwas davon? Nein, Sie haben dann entsprechend weniger Vorsteuerabzug. Wenn die Nettopreise nächstes Jahr gleichbleiben, haben Geschäftsreisende also von der Mehrwertsteuersenkung nichts.

Müssen Ihre Mitarbeiter eine BahnCard 100 versteuern? Eine BahnCard 100 für die 2. Klasse kostet aktuell 4.395 Euro und berechtigt zu beliebig vielen kostenlosen Bahnfahrten. Wenn ein Mitarbeiter sie ausschließlich für Privatfahrten nutzt, muss er sie voll versteuern. Wenn seine Dienstfahrten mindestens 4.395 Euro ausmachen, muss er gar nichts versteuern, auch wenn er privat fährt. Wenn Dienstfahrten mit der Bahn eines Mitarbeiters 2.000 Euro gekostet hätten, muss er die Differenz (= 2.395 Euro) versteuern. (OFD Frankfurt/M., 31.07.17, S 2334 A – 80 – St 222)

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Seefeld

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching