Mieteinkünfte können Sie auf studierende Kinder verlagern

Wenn Sie Ihre studierenden Kinder finanziell unterstützen, können Sie außer einem mickrigen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro im Jahr nichts steuerlich absetzen.

Wer vermietete Immobilien hat, hat es hingegen gut: Durch bloßes Umschreiben des Mietvertrags  auf das Kind (mit Zustimmung des Mieters) kassiert (und versteuert!) dieses künftig die Miete, statt der Eltern. Notar­verträge sind nicht notwendig. Das Kind muss auch nicht Eigentümer werden. Immer wieder hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass derjenige die Mieten versteuert, der nach außen hin im Mietvertrag auftritt. (BFH, 24.10.12, IX R 24/11, BFH/NV 13, 1228)

Beispiel: Die Tochter studiert. Variante 1: Der Vater überweist ihr 1.000 Euro monatlich. Der Vater kann nur den Ausbildungsfreibetrag nutzen. Steuerersparnis: maximal 409 Euro im Jahr. Variante 2: Der Vater besitzt ein Haus, bei dem der Mieter 1.000 Euro Monatsmiete zahlt. Statt seiner Tochter Geld zu überweisen schreibt der Vater – mit Zustimmung des Mieters – den Mietvertrag mit 1.000 Euro Monatsmiete auf die Tochter um. Der Vorteil: Die Steuerersparnis steigt dadurch von 409 Euro auf 5.317 Euro im Jahr.

Beachten Sie: Es gibt Finanzämter, denen die bloße Umschreibung nicht ausreicht. Ganz auf Nummer Sicher gehen Sie, wenn Sie zugunsten Ihres Kindes einen (zeitlich befristeten) Zuwendungsnießbrauch ins Grundbuch eintragen lassen. Die Kosten sind gering (im dreistelligen Bereich), und daran kommt kein Finanzamt vorbei.

Herzliche Grüße
Dipl. -Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater für Eichenau

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching