Mindestlohn wird in Halbjahres-Schritten angehoben

Der gesetzliche Mindestlohn wurde bereits zu Jahresbeginn auf 9,50 Euro angehoben zum 1. Juli nochmals auf 9,60 Euro. Nächstes Jahr steigt er zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und dann zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.

Aufgepasst bei Minijobbern: Sie müssen die maximalen Arbeitsstunden je Monat wie folgt reduzieren: 46 Stunden ab Juli 2021, 45 Stunden ab Januar 2022 und 43 Stunden ab Juli 2022 – selbst wenn Sie (unzulässiger Weise) weniger zahlen sollten und somit unter 450 Euro bleiben. (Werte nach unten abgerundet.)

Wer muss den Mindestlohn nicht zwingend bekommen? Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Selbstständige, Langzeitarbeitslose und Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung. Außerdem sind ehrenamtlich tätige Mitarbeiter ausgenommen.

Vorsicht bei Selbstständigen: Wenn Selbstständige pro Stunde bezahlt werden – und dann auch noch so schlecht – wird sich regelmäßig die Frage stellen, ob das wirklich Selbstständige sind oder in Wahrheit vielleicht eher doch Scheinselbstständige.

Was fordern die Parteien? Grüne und SPD fordern zwölf Euro je Stunde und die Linkspartei 13 Euro. Die Union hält die bereits beschlossenen Erhöhungen (s. o.) für ausreichend, die FDP ist gegen einen Mindestlohn, die AfD hat keine erkennbare Linie.

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching